Moment Frau Ninz, damit ich das richtig verstehe, …

10. April 2026

Die wah­re Kraft der Sprit­preis­brem­se liegt bei jenem Teil, den Wirt­schafts­mi­nis­ter Wolf­gang Hatt­manns­dor­fer zu ver­ant­wor­ten hat – beim Ein­brem­sen der Mar­gen ent­lang der Wert­schöp­fungs­ket­te, wie es im Fach­jar­gon heißt. Salopp über­setzt: Die E-Control kon­trol­liert seit Anfang April Tag für Tag, ob sich die Mine­ral­öl­kon­zer­ne tat­säch­lich an die Groß­han­dels­prei­se für Die­sel und Euro­su­per hal­ten, die sich in Rot­ter­dam am Spot­markt bilden.

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Die öste­rei­chi­sche “Sprit­preis­brem­se” kon­tro­liert “Mine­ral­öl­kon­zer­ne” - die in Euro­pa nicht mal mehr die Tank­stel­len selbst betrei­ben - da man das Geschäft an Finanz­in­ves­to­ren ver­kauft hat - indem man EINMAL AM TAG, die Prei­se der “Mine­ral­öl­kon­zer­ne” mit den Spot­prei­sen in Ams­ter­dam vergleiche.

Da hat aber mal wie­der wer den Durch­blick, die Huren­drecks­stan­dard Leser sind schon wie­der ganz begeis­tert! End­lich eine “Wirt­schafts­jour­na­lis­tin” Frau Ninz, die ihnen die Rea­li­tät erklä­ren tut!

Eine Erhö­hung der Sprit­prei­se ist der­zeit ein­mal am Tag um 12.00 Uhr erlaubt. Gere­gelt ist das mit der Anfang 2011 in Kraft getre­te­nen Spritpreisverordnung.

[…]

Kei­ne Ände­run­gen gibt es bei Preis­sen­kun­gen, die­se blei­ben jeder­zeit erlaubt.

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Ich würd sagen, wenn ich als Mine­ral­öl­kon­zern jetzt Erhö­hun­gen ein­pfle­ge begrün­de ich das mit mei­nem kom­ple­xen Ver­rech­nungs­mo­dell, nach einem mehr Tage Rhyt­mus und den kum­mu­la­ti­ven Markt­preis­er­hö­hun­gen, die ich am Vor­tag noch nicht ein­ge­preist habe um durch die Kon­trol­le zu kom­men, und ver­lass mich dann drauf, dass die E-Control kei­ne Pro­ble­me hat mei­ne kumu­la­ti­ve Preis­er­hö­hung zu ver­ste­hen, nicht?

Gut, dar­über muss die Ninz nicht schrei­ben, weil die­se WUUUUNDERBAARE Maß­nah­me des Finanz­mi­nis­ters, ach abbus­seln könnt ich ihn, war ja ein VOLLER ERFOLG -

gleich nach dem das Finanz­mi­nis­te­ri­um, Moment, am 11. März 2026 nach­ge­bes­sert hat - und, jetzt … 

Nur maxi­mal drei Erhö­hun­gen pro Woche

Sprit­prei­se dür­fen künf­tig nur noch an höchs­tens drei Tagen in der Woche erhöht wer­den. Das sieht ein Beschluss des Minis­ter­rats vor, der am Mitt­woch im Anschluss an die Regie­rungs­sit­zung prä­sen­tiert wur­de. Kon­kret dür­fen die Tari­fe ab kom­men­der Woche nur noch mon­tags, mitt­wochs und frei­tags ange­ho­ben wer­den. Kei­ne Ände­run­gen gibt es bei Preis­sen­kun­gen, die­se blei­ben jeder­zeit erlaubt.

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zulässt.

Genau, noch mal die Fre­quenz redu­ziert hat.

Da sind wohl die Beam­ten auf­ge­stan­den und haben dekla­riert, der Minis­ter kann mich mal - ich rech­ne die Rech­nungs­le­gung der Mine­ral­öl­kon­zer­ne aber sicher nicht jeden, bis jeden zwei­ten Tag durch. Wobei auch nicht rich­tig, denn die Erhö­hun­gen kal­ku­lie­ren ja die ein­zel­nen Fran­chise­neh­mer selbst, und das sind so vie­le, dass die E-Control das eh nicht im Blick hat.

Die Lydia Ninz ist so begeis­tert -- dass sie hofft, und jetzt Trom­mel­wir­bel bit­te, dass die­ses Pro­vi­so­ri­um auch noch in fünf Jah­ren Bestand hat.

Weils ja “dis­zi­pli­nie­rend wirkt”. Sehen sie, das ist wie bei Sank­tio­nen, die muss man auch nie anpas­sen, die sank­tio­nier­ten Par­tei­en hal­ten sich ein­fach auch noch in fünf Jah­ren an das sel­be Sche­ma. Das näm­lich, das man sank­tio­niert hat.

Die Über­prü­fung der Mar­gen gilt vor­läu­fig nur für den Monat April. Öster­reich ist bekannt dafür, Pro­vi­so­ri­en end­los zu ver­län­gern. Daher ist zu hof­fen, dass das Spritpreis-Monitoring auch in Zukunft wei­ter bestehen bleibt. (Lydia Ninz, 10.4.2026)

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Kann jemand die fuck­ing 80 Jäh­ri­ge bit­te end­lich ihrer Posi­tio­nen ent­he­ben, vor allem derer beim AMS?

Es wär zu gütigst - denn die pumpt nur Regierungs-PR über den Stan­dard in die Öffentlichkeit.

Ande­re­seits - gut, dass der Stan­dard mit nur einem klei­nen Monat Ver­spä­tung, auch über die­sen Mecha­nis­mus berichtet…

Wir ham ja sonst nix.

edit: So, ich hat­te jetzt etwas mehr Zeit: Die Frau gehört ein­fach nur ange­schrien und dann gefeuert.

Die meis­ten Tank­stel­len in Öster­reich betreibt die ENI-Gruppe. Hin­ter dem sechs­bei­ni­gen Hund aus Ita­li­en steht einer der größ­ten Ölkon­zer­ne der Welt. 

Haupt­ei­gen­tü­mer mit etwa einem Drit­tel ist der ita­lie­ni­sche Staat. Der Groß­teil der Akti­en befin­det sich aller­dings in Streubesitz.

Dahin­ter lan­det mit 261 Tank­stel­len Shell mit Sitz in Lon­don. Haupt­ei­gen­tü­mer gibt es kei­nen, es sind groß­teils Ver­mö­gens­ver­wal­ter wie Black­rock und die Van­guard Group beteiligt.

[…]

Ob eine bestimm­te Tank­stel­le tat­säch­lich vom Kon­zern selbst oder von einem Päch­ter betrie­ben wird, ist nicht immer ganz klar. Die gro­ßen Ket­ten nut­zen näm­lich eine Mischung aus Franchise- und eige­nen Filia­len. Die Gesamt­an­zahl der Filia­len ein­zel­ner Ket­ten ist aber eindeutig.

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Jede die­ser Tank­stel­len darf drei mal in der Woche Erhö­hun­gen einpreisen.

Abspra­chen konn­ten bis­her in Deutsch­land nicht nach­ge­wi­sen wer­den, auch wenn der Bezin­preis in Deutsch­land seit Jah­ren über dem der Nach­bar­län­der liegt, und höhe­re Mar­gen kol­por­tiert werden.

Die Notfall-Anpassung der Tank­stel­len­prei­se nur noch ein­mal am Tag, hat in Deutsch­land mit einem star­ken Preis­an­stieg korreliert.

Der Preis für Die­sel hat in Deutsch­land ein neu­es Rekord­hoch erreicht. Wäh­rend hier­zu­lan­de nur die 12-Uhr-Regel gilt, set­zen ande­re Staa­ten in Euro­pa auf Zuschüs­se, Steu­er­sen­kun­gen und Preisdeckel.

Die Sprit­prei­se in Deutsch­land stei­gen trotz 12-Uhr-Regel immer wei­ter. Die­sel hat heu­te den sieb­ten Tag in Fol­ge ein neu­es All­zeit­hoch auf­ge­stellt. Im bun­des­wei­ten Durch­schnitt hat Die­sel erst­mals mehr als 2,50 Euro pro Liter gekostet.Starke Preis­an­stie­ge seit Ein­füh­rung der 12-Uhr-RegelDirekt nach der mit­täg­li­chen Erhö­hung ermit­tel­te der ADAC einen Preis von 2,502 Euro pro Liter. Das waren neun Cent mehr als noch eine hal­be Stun­de zuvor. Super­ben­zin der Sor­te E10 ver­teu­er­te sich um 7,6 Cent auf 2,235 pro Liter.

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Und der Spot-Preis Ver­gleich ein­mal am Tag - sorgt jetzt wofür genau?

Also - bei den Tank­stel­len für nichts, weil die ne Misch­kal­kual­ti­on über unter­schied­lich lan­ge Peri­oden fah­ren - ala - sin­ken­de Spot­markt­prei­se kom­men oft erst mit eini­gen Tagen Ver­zö­ge­rung beim End­ver­brau­cher an, da Tank­stel­len zuerst ihre ein­ge­kauf­ten Lager­be­stän­de abverkaufen.

Mit Tages­mit­tel­wer­ten gibt sich der öster­rei­chi­sche Qua­li­täts­jour­na­lis­mus ja nicht ab - da müsst er ja Rech­nen und Gra­phen malen. Viel zu teuer.

Bit­te setzt sie in den Ruhestand.

Bit­te.

Wir haben es end­lich verdient.

Der ADAC kri­ti­siert daher das Öster­reich Modell: 

ADAC kri­ti­siert “Österreich-Modell”

Wirt­schafts­mi­nis­ter Wolf­gang Hatt­manns­dor­fer (ÖVP) ver­wies am Sams­tag auf eine Unter­su­chung des Insti­tu­tes für Höhe­re Stu­di­en (IHS) zur Wert­schöp­fungs­ket­te bei Treib­stof­fen. Die­se habe bis­her bestä­tigt, dass die Preis­bil­dung “am inter­na­tio­na­len Markt und nicht natio­nal” ent­steht. Der Minis­ter rich­te­te eine “ein­dring­li­che Auf­for­de­run­gen” an EU-Energiekommissar Dan Jør­gen­sen für ein “koor­di­nier­tes euro­päi­sches Vor­ge­hen, mehr Trans­pa­renz an den inter­na­tio­na­len Han­dels­plät­zen und rasches Handeln”.

Sprit­preis­brem­se: “Kas­perl­thea­ter auf dem Rücken der Autofahrer”

In Deutsch­land ist mitt­ler­wei­le eine Dis­kus­si­on über die Sinn­haf­tig­keit einer Sprit­preis­re­ge­lung aus­ge­bro­chen, die sich am öster­rei­chi­schen Modell ori­en­tiert: Näm­lich, dass nur ein­mal am Tag zu Mit­tag der Preis an den Tank­stel­len erhöht wer­den darf. In Öster­reich ist das Mon­tag, Mitt­woch und Frei­tag der Fall. “Die Umstel­lung auf das soge­nann­te Österreich-Modell hat die Preis­ent­wick­lung eher beför­dert als begrenzt”, sag­te am Frei­tag eine Spre­che­rin des deut­schen Auto­mo­bil­clubs ADAC. Und ergänz­te: “Die Prei­se sind seit­dem auf einem zu hohen Niveau.”

src: click (Kurier)

Das IHS betont, dass du das nicht an einem Fak­tor beur­tei­len kannst, und dass die Beob­ach­tung der täg­li­chen Preis­ent­wick­lung NUR DIE GRUNDLAGE für wei­te­re Maß­nah­men sein kann:

Fokus auf Trans­pa­renz ent­lang der gesam­ten Kette
Ein zen­tra­les Ergeb­nis der bis­he­ri­gen IHS-Analyse zeigt die hohe Kom­ple­xi­tät der Preis­bil­dung und die Not­wen­dig­keit, die­se trans­pa­ren­ter zu machen. Das IHS wird künf­tig die Preis­ent­wick­lun­gen tages­ak­tu­ell beob­ach­ten und öffent­lich zur Ver­fü­gung stel­len. Die Ana­ly­sen wer­den in den kom­men­den Wochen ver­tieft und bil­den die Grund­la­ge für mög­li­che wei­te­re Maßnahmen.

[…]

Die Sprit­prei­se wer­den maß­geb­lich auf inter­na­tio­na­len Märk­ten gemacht – und genau dort liegt das Pro­blem. Wenn die Preis­bil­dung für ganz Euro­pa de fac­to von zwei Preis­agen­tu­ren wie Argus und Platts abhängt, stellt sich die Fra­ge, ob aus­rei­chend Wett­be­werb und Dyna­mik im Markt gege­ben sind. Wir brau­chen vol­le Trans­pa­renz dar­über, wie die­se Notie­run­gen zustan­de kom­men. Das ist ent­schei­dend für Ver­trau­en und funk­tio­nie­ren­de Märk­te. Und wir brau­chen auf euro­päi­scher Ebe­ne einen Mecha­nis­mus, der extre­me Preis­spit­zen in Kri­sen­zei­ten ver­hin­dert. Jetzt ist die EU gefor­dert, rasch für kla­re Regeln zu sor­gen”, so Wirt­schafts­mi­nis­ter Wolf­gang Hattmannsdorfer.

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Nur die ver­fick­te scheiss NINZ hats nicht ver­stan­den, wess­halb jetzt auch der Stan­dard Leser wei­ter ver­arscht wird.

Das IHS hat die Preis­stei­ge­run­gen an den Zapf­säu­len in ihre Ein­zel­tei­le zer­legt. Dabei zeigt sich: der größ­te Teil kommt durch die Preis­stei­ge­run­gen am Welt­markt und bei den Raf­fi­ne­rien zustan­de. Wir müs­sen aber wei­ter genau ana­ly­sie­ren, ob und gege­be­nen­falls wo in der Wert­schöp­fungs­ket­te unge­wöhn­li­che Mar­gen auftreten. 

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Geh komm, das müss man nicht, sagt die Wirt­schafts­jour­na­lis­tin Ninz heu­te im Stan­dard, und wie Recht sie damit hat!

Gut, gehen wir den ande­ren Weg - WAS HAT DIE VERFICKTE SCHEISS NINZ DENN ÜBERHAUPT GELESEN?

Na die OTS Mel­dun­gen natürlich!

Spot­markt in Rot­ter­dam ist maß­ge­bend für den Treibstoffpreis

Wenig Gestal­tungs­spiel­raum für Mine­ral­öl­fir­men an den Zapfsäulen

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Super genau das was die Ninz heut im Stan­dard dem, Leser ver­kauft - na, das wird von einer unver­fäng­li­chen neu­tra­len Stel­le stam­men, nicht.…?

Pres­se­stel­le Fach­ver­band der Mineralölindustrie
ikp - Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pla­nung und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Maria Wedenig
Liech­ten­stein­stra­ße 12/10, 1090 Wien
Tel.: +43 1 5247790-16
Email: maria.wedenig@ikp.at

DU FUCKING VOLLWAPPLERIN! NINZ DU IDIOT!

Wien (OTS) - Mine­ral­öl­wirt­schaft stellt klar: Für die Preis­fin­dung von Normal- und Super­ben­zin sowie Die­sel sind die inter­na­tio­na­len Roh­stoff­prei­se und die Pro­dukt­no­tie­run­gen am euro­päi­schen Spotmarkt
in Rot­ter­dam, die die Prei­se bestim­men, aus­schlag­ge­bend. Die Pro­duk­te wer­den getrennt gehan­delt. Ange­bot und Nach­fra­ge sind dabei relevante
Fak­to­ren für den Produktenpreis.

Am Rot­ter­da­mer Pro­duk­ten­markt sind Mine­ral­öl­pro­duk­te wie Heiz­öl, Ben­zin und Die­sel zu sofor­ti­ger Lie­fe­rung erhält­lich. Der Han­del basiert auf kurz­fris­ti­gen Ver­trä­gen, daher schwan­ken die Prei­se je nach Ange­bot und Nach­fra­ge. Mine­ral­öl­fir­men bezie­hen ihre
Treib­stoff­pro­duk­te meist aus lang­fris­ti­gen Beschaf­fungs­ver­trä­gen. Der Vor­teil dabei: sol­che Ver­trä­ge garan­tie­ren sowohl dem Abneh­mer, als
auch dem Erzeu­ger eine gewis­se Plan­bar­keit. Den­noch sichert die­se Metho­de kei­nen kon­stan­ten Treib­stoff­preis, da auch bei sol­chen Ver­trä­gen nach aktu­el­len Tages­prei­sen abge­rech­net wird.

Die der­zeit kol­por­tier­te Aus­sa­ge, der Rot­ter­da­mer Pro­duk­ten­markt sei nicht aus­schlag­ge­bend für den Treib­stoff­preis, ist schlicht unrich­tig. Alle Ver­trä­ge basie­ren auf den Rot­ter­da­mer Preis­no­tie­run­gen. Zudem spie­geln die Rot­ter­da­mer Notie­run­gen die Stim­mung am Welt­markt wider. Aktu­el­le Ereig­nis­se und Ent­wick­lun­gen, wie etwa poli­ti­sche Unru­hen in Rohöl-Förderländern, sowie Wäh­rungs­schwan­kun­gen neh­men Ein­fluss auf den Treib­stoff­preis. Für die Mine­ral­öl­fir­men ist bei der Kal­ku­la­ti­on der Treib­stoff­prei­se in Öster­reich der Rot­ter­da­mer Markt daher maß­ge­bend. Wenn die Rot­ter­da­mer Notie­run­gen auf hohem Niveau sind, was gegen­wär­tig der Fall ist, spie­gelt sich das in den Treib­stoff­prei­sen in ganz Euro­pa wider, das betrifft auch Öster­reich”, erklärt Dr. Chris­toph Capek,
Geschäfts­füh­rer des Fach­ver­bands der Mine­ral­öl­in­dus­trie (FVMI).

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Na da hat der Minis­ter gsagt, dass wir das jetzt aber auch prü­fen wer­den! Wie, nein nicht die Preis­fin­dung in der Kette, … 

Nein, wir ver­glei­chen jetz­te ein­mal am Tag mit dem Spot­preis. Und sei­ne per­sön­li­che Ninz fand das so toll, dass sie damit zum Bevöl­ke­rung ver­ar­schen in den Stan­dard getanzt ist!

Preis­fra­ge: Schaf­fe ich es als OPEC+ zu einem Zeit­punkt “n” an dem eh nicht gekauft wer­den muss, weil das ja nur der Zeit­punkt ist an dem in Öster­reich die E-Control den Spot­preis ver­gleicht den Spot­preis punk­tu­ell - also nur für eine Sekun­de am Tag durch eine koor­di­nier­te Anpas­sung der Tra­ding­vo­lu­mi­na in mei­nen Ter­min­ge­schäf­ten, … Geh scheiss drauf, zu kom­plex, ich frag ein­fach die Quant Bros, in der Hoch­fre­quenz Tra­ding Abteilung.

Juuuuuuungs, ich brauch da was für die öster­rei­chi­sche E-Control, die will mit nem Spot Mar­ket Ver­gleich ein­mal täg­lich was reis­sen, .… Hat noch nie was von Mit­tel­wert gehört, …

Dazu der Stan­dard: Wos?

edit: Hat der Stan­dard die Ninz end­lich in die Wüs­te geschickt? Hat er?

SUPER! DER STANDARD BILDET JETZT IN FÜNF WOCHEN ZUM CLICKBAIT JOURNALISTEN AUS

10. April 2026

Aka­de­mi­ker unerwünscht!

Bewer­bung bis 21. April möglich

Gesucht wer­den Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber mit Begeis­te­rung für Jour­na­lis­mus und/oder einem beson­de­ren Talent oder Wis­sen, das den Medi­en in Öster­reich der­zeit fehlt. Vor­aus­set­zung ist ein Alter zwi­schen 21 und 31 Jah­ren sowie ers­te jour­na­lis­ti­sche Erfah­rung. Weder Stu­di­um noch Matu­ra sind erfor­der­lich; ins­be­son­de­re Men­schen aus nicht-akademischen Fami­li­en sind ein­ge­la­den, sich zu bewer­ben. Für August ist ein Sti­pen­di­um in Höhe von 1.500 Euro vor­ge­se­hen, die anschlie­ßen­de Pra­xis­er­fah­rung in den Medi­en wird bezahlt.

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Jung müs­sens sein, bil­lig müs­sens sein - an den Rau­scher und “Öster­rei­chi­sche KI Exper­ti­se” müs­sens glauben!

Es kommt auch schon irr­sin­nig gut an…

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Ein Stan­dard Leser fin­det aber schon, das is ungut und soll­te nicht gesagt wer­den können.

Komisch eigent­lich, dass sie den Dreck nicht in einer geför­der­ten Sum­mer­school anbieten, …

Ach­so - ja, scheis­se, es wen­det sich ja nicht an Akademiker!

Das Forum Jour­na­lis­mus und Medi­en bie­tet im August/September 2026 fünf­wö­chi­ges Aus­bil­dungs­pro­gramm, danach arbei­ten die Teil­neh­mer bei Part­ner­me­di­en oder als freie Journalisten

Ihr fuck­ing Hurenhunde.

Mit sozia­ler Durch­mi­schung gegen den Gesell­schaft­li­chen Backlash!

Und so günstig!

Gut, der Stan­dard hat ja auch Pro­ble­me, wir haben zu wenig Publizistikabgänger.

Die ja alle nicht das rich­ti­ge “beson­de­ren Talent oder Wis­sen, das den Medi­en in Öster­reich der­zeit fehlt” mit­brin­gen, nicht?

Vor allem las­sen die sich aber nicht mehr verarschen.

Ihr FUCKING WICHSER.

Wollte? Wollte ihr verficktren HUREN?!

09. April 2026

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Haben die DRECKSWICHSER der Pres­se schon wie­der die NYT Bericht­erstat­tung nicht gele­sen, was willst du machen, wir leben in der Provinz.

Bei uns liest ja noch nicht mal ein Jour­na­list den Spiegel.

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MIT NICHTS ALS SCHWEINEN IM JOURNALISMUS.

Kon­text:

Hm.…

Sterbt end­lich ihr ver­fick­ten Wichser.

Ah, es beginnt…

09. April 2026

Irland: Mili­tär soll mas­si­ve Pro­tes­te gegen hohe Sprit­prei­se auflösen

Demons­tran­ten blo­ckie­ren in Irland aus Pro­test gegen die hohen Ben­zin­prei­se Häfen und Treib­stoff­de­pots mit Lkw und Trak­to­ren. Nun sol­len Mili­tär­fahr­zeu­ge ein­ge­setzt werden.

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Ich zitier noch mal den Hurendrecksstandard:

Sto­cker zu Stra­ße von Hormus

Öster­reich hat laut Bun­des­kanz­ler Sto­cker vor­ge­sorgt. Man sei weder wirtschafts- noch ener­gie­po­li­tisch vom Iran abhän­gig. Der­zeit sei­en durch Pro­ble­me auf der Han­dels­rou­te auf der wirt­schaft­lich wich­ti­gen Meer­enge, der Stra­ße von Hor­mus, kei­ne Aus­wir­kun­gen auf Öster­reichs Ener­gie­ver­sor­gung zu erwar­ten, so Sto­cker. Eine Taskfor­ce mit dem Namen “Ver­sor­gungs­si­cher­heit” wur­de laut Sto­cker eingerichtet.

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Es gibt aber natür­lich auch wie­der gute Nachrichten:

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Ich hoff mal es sagt nie­mand der AfD, …

edit: Es gibt aber natür­lich auch wie­der gute Nachrichten:

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Die haben aber immer noch nicht begrif­fen wer an der Macht ist, oder? Das Kabi­nett der ZENSUR-URSULA mit ihren GUUUUUUUTTEN DEPLATTFORMINGFREUNDEN, und ihren Spe­zi­al­kon­tak­ten ins deut­sche Militär.

Deren Kri­sen­po­li­tik war ja, also ich bitt, dich das weiß bei uns jeder Stan­dard­le­ser, also doch bit­te wirk­lich Exzellent!

Pfi­zer soll mich ver­kla­gen, soll­te das jemals nicht der Fall gewe­sen sein.

Dazu in Öster­reich der Sto­cker, Moment - kön­nen wir das noch mal im O-Ton haben?

Oh, die Drecks­wich­ser ÖVP is auf­ge­wacht will aber noch nicht auf ihre Mehr­ein­nah­men ver­zich­ten, bis ganz Euro­pa die Kri­se eingesteht

Na dann wart ma eben auf die UvdL, nicht.

Weil kri­ti­sie­ren bringt in unse­rer Freun­derl­ge­sell­schaft nur Ärger!

Moment, Moment - gute Nachrichten! Wir sind wieder wer im Wertewesten, die Maut, die der Iran erheben wollte, verstößt gegen das Völkerrecht!

09. April 2026

-- Puuh! Noch mal Glück gehabt!

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Da kann das ZDF end­lich wie­der Mar­kus Lanz auf Sen­dung gehen lassen!

Um zu erklä­ren, war­um Trump eh schon “einen Cut wollte”:

Gut, und noch so was Unwich­ti­ges, was eh kei­ner ver­steht, … Ber­li­ner Zei­tung halt.

Sank­tio­nen der EU gegen Journalisten

Die Sank­tio­nen der EU gegen Jour­na­lis­ten sind nicht expli­zit The­ma der Erklä­rung. Sie habe ich in ande­ren Tex­ten bespro­chen und wer­de das auch wei­ter tun. Die Straf­maß­nah­men unter­schei­den sich in Form, Inhalt und Aus­füh­rung nur in Gra­den von tota­li­tä­ren Regi­men der Ver­gan­gen­heit. Der in den Sank­tio­nen aus­ge­drück­te Anspruch, durch Aus­übung von Angst­ter­ror den Dis­kurs­raum zu struk­tu­rie­ren, ist jeden­falls totalitär.

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Die „Ber­li­ner Erklä­rung zur Mei­nungs­frei­heit“ im Wortlaut

Das Men­schen­bild des Grund­ge­set­zes geht im Anschluss an Huma­nis­mus, Auf­klä­rung und Libe­ra­lis­mus von mün­di­gen, eigen­ver­ant­wort­lich han­deln­den Staats­bür­gern aus.

Die­se begeg­nen ein­an­der in ana­lo­gen und digi­ta­len Foren in einem argu­men­ta­tiv, mit­un­ter auch pole­misch aus­ge­tra­ge­nen, plu­ra­len Mei­nungs­wett­streit. Mei­nungs­frei­heit bedeu­tet die Frei­heit, gera­de auch im öffent­li­chen Gespräch The­men zu erkun­den, Sach­ver­hal­te zu erken­nen oder sich bei alle­dem zu irren, und zwar ohne Angst vor Sozi­al­stra­fen aller Art. Für die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung ist – so das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt im Jahr 1958 – die Mei­nungs­frei­heit „schlecht­hin konstituierend“.

Bis heu­te hebt das Gericht den zen­tra­len Stel­len­wert der Mei­nungs­frei­heit für die plu­ra­lis­ti­sche Demo­kra­tie her­vor. Die­ser Grund­pfei­ler der Demo­kra­tie steht mas­siv unter Druck, und mit ihm die plu­ra­lis­ti­sche Demo­kra­tie in Gän­ze. Das macht sich auf zwei Ebe­nen bemerkbar.

Ebe­ne der Diskurspraxis
Viel­fach doku­men­tiert sind Aus­la­dun­gen von Vor­trä­gen oder Dis­kus­si­ons­fo­ren sowie sozia­le Äch­tung und beruf­li­che Ver­nich­tung bei uner­wünsch­ten Mei­nungs­äu­ße­run­gen. Es häu­fen sich emp­find­li­che Sank­tio­nen wie die Kün­di­gung des Bank­kon­tos bei unlieb­sa­men poli­ti­schen Haltungen.

Die um sich grei­fen­de Ver­wen­dung von aus­gren­zen­den Kampf­be­grif­fen – vom all­fäl­li­gen „Nazi“ und „Ras­sis­ten“ über den „Ver­schwö­rungs­theo­re­ti­ker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt Dis­kur­se ein, und zwar aus­ge­rech­net zu Kri­sen­zei­ten, in denen eine Plu­ra­li­tät von Sicht­wei­sen beson­ders not­wen­dig wäre. Außer­dem domi­nie­ren in öffent­li­chen Dis­kur­sen sach­lich unschar­fe, doch scharf angrei­fen­de Begrif­fe wie „Hass und Het­ze“ oder „Men­schen­feind­lich­keit“. Sogar Posi­tio­nen, die vor weni­gen Jah­ren noch als kon­ser­va­tiv oder libe­ral gal­ten, wer­den inzwi­schen als „rechts­ex­trem“ gebrandmarkt.

Auch greift die Zuwei­sung von Kon­takt­schuld um sich. Freie Rede kann sich nicht ent­fal­ten, wenn man auch für sol­che Posi­tio­nen in Haf­tung genom­men wird, die nicht die eige­nen, son­dern die eines Gesprächs­part­ners sind.

Aus­ge­wo­gen­heit der Berichterstattung
Der gebüh­ren­fi­nan­zier­te öffentlich-rechtliche Rund­funk ver­stößt anhal­tend gegen die Aus­ge­wo­gen­heit der Bericht­erstat­tung. Auch des­halb weicht die ver­öf­fent­lich­te Mei­nung immer wie­der klar von der öffent­li­chen Mei­nung ab.

Durch akti­vis­tisch auf­tre­ten­de Wis­sen­schaft­ler oder ideo­lo­gisch gepräg­te For­schung wird die Trenn­li­nie zwi­schen Poli­tik und Wis­sen­schaft ver­wischt. Das führt zu dem irre­füh­ren­den Ein­druck, poli­ti­sche Zie­le sei­en aus wis­sen­schaft­li­chen Erkennt­nis­sen ableit­bar und nicht nach dem Wil­len demo­kra­ti­scher Bevöl­ke­rungs­mehr­hei­ten aus­zu­ge­stal­ten. Umge­kehrt besteht die Ten­denz, poli­ti­sche Ent­schei­dun­gen gleich­sam zu ver­wis­sen­schaft­li­chen, wodurch poli­ti­sche Ver­ant­wor­tung an Wis­sen­schaft­ler aus­ge­la­gert wird.

Durch die­se Ent­wick­lun­gen wer­den die Recht­fer­ti­gungs­las­ten für Mei­nungs­äu­ße­run­gen asym­me­trisch ver­teilt und die kom­mu­ni­ka­ti­ve Chan­cen­gleich­heit unter­gra­ben. Es kommt zu einer Ein­engung des Mei­nungs­spek­trums, die auch ihrer­seits zum Gegen­stand poli­ti­scher Debat­ten gemacht wer­den soll­te. Nur dann wer­den sich auch die nach­ste­hen­den Miss­stän­de behe­ben lassen.

Rechtlich-institutionelle Ebe­ne
Die Aus­wei­tung des Tat­be­stands der Belei­di­gung von Per­so­nen des poli­ti­schen Lebens im Jahr 2021 hat zu Fäl­len unver­hält­nis­mä­ßi­ger Rechts­an­wen­dung geführt („Schwach­kopf“, „Dür­re im Kopf“).

Ver­schär­fun­gen des Tat­be­stands der Volks­ver­het­zung sind geeig­net, den Dis­kurs zu zen­tra­len poli­ti­schen Fra­gen wei­ter zu ver­en­gen. Gleich­wohl plant die Regie­rung Merz eine Rege­lung, wonach Gerich­te bei Ver­ur­tei­lun­gen wegen Volks­ver­het­zung das pas­si­ve Wahl­recht ent­zie­hen kön­nen. Poli­zei­li­che Akti­ons­ta­ge gegen „Hass im Netz“ sol­len erklär­ter­ma­ßen der Abschre­ckung dienen.

Der Staat finan­ziert zahl­rei­che Mel­de­stel­len, die den Auf­trag haben, Mei­nungs­äu­ße­run­gen auch „unter­halb der Straf­bar­keits­gren­ze“ zu doku­men­tie­ren. Der Ver­fas­sungs­schutz stützt sei­ne Gut­ach­ten zur Ein­stu­fung von Par­tei­en als „gesi­chert rechts­ex­trem“ auch auf Mei­nungs­äu­ße­run­gen, die gar kei­ne ver­fas­sungs­feind­li­chen Zie­le zum Aus­druck brin­gen. Die im Zusam­men­hang mit den Pro­tes­ten gegen die Corona-Maßnahmen 2021 ein­ge­führ­te, für die Außen­dar­stel­lung der Behör­de nach wie vor bedeut­sa­me Kate­go­rie der „ver­fas­sungs­schutz­recht­lich rele­van­ten Dele­gi­ti­mie­rung des Staa­tes“ ist schon weit im Vor­feld wirk­li­cher Ver­fas­sungs­feind­lich­keit geeig­net, die Mei­nungs­viel­falt wei­ter einzuschränken.

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Demo­kra­tie­för­de­rung“ und „Viel­falts­ge­stal­tung“
Das 2014 ins Leben geru­fe­ne Pro­gramm „Demo­kra­tie leben!“ betreibt mit einem Bud­get von mitt­ler­wei­le cir­ca 200 Mil­lio­nen Euro jähr­lich unter ande­rem „Demo­kra­tie­för­de­rung“ und „Viel­falts­ge­stal­tung“ durch die För­de­rung ent­spre­chen­der zivil­ge­sell­schaft­li­cher Orga­ni­sa­tio­nen. Dadurch wird die Band­brei­te der als „sag­bar“ wahr­ge­nom­me­nen Mei­nungs­äu­ße­run­gen in eine als „poli­tisch kor­rekt“ emp­fun­de­ne Rich­tung verzerrt.

Die staat­li­che För­de­rung von Faktencheck-Organisationen hebt die not­wen­di­ge Unter­schei­dung zwi­schen Staat und pri­va­ten Medi­en­ak­teu­ren auf und unter­mi­niert die Mei­nungs­viel­falt, indem die Neu­tra­li­tät des Staa­tes infra­ge gestellt wird. Indi­rek­te „Wahr­heits­be­hör­den“ schä­di­gen die plu­ra­lis­ti­sche Anla­ge unse­res Gemeinwesens.

Seit April 2024 fällt mit der Neue­rung der Dis­zi­pli­nar­ver­fü­gung der lang­wie­ri­ge Dis­zi­pli­nar­k­la­ge­weg weg, wenn ein Beam­ter unter Ver­dacht steht, ein Extre­mist zu sein. Damit gilt fak­tisch eine Beweis­last­um­kehr. Dies ver­mag Abschre­ckungs­ef­fek­te auch im Fall beam­ten­recht­lich erlaub­ter Mei­nungs­äu­ße­run­gen zu entfalten.

Der Digi­tal Ser­vices Act und die Meinungsfreiheit
Der im Febru­ar 2024 voll­um­fäng­lich in Kraft getre­te­ne Digi­tal Ser­vices Act ermög­licht Ein­schrän­kun­gen der Mei­nungs­frei­heit, indem nicht nur ille­ga­le, son­dern expli­zit auch nicht rechts­wid­ri­ge Inhal­te in die Risi­ko­be­wer­tung der Platt­for­men ein­flie­ßen sol­len (Erwä­gungs­grund 84). Auf der Web­site der Bun­des­netz­agen­tur, die für die Umset­zung des DSA in Deutsch­land zustän­dig ist, heißt es, dass mit­hil­fe des DSA „ille­ga­le oder schäd­li­che Online-Aktivitäten sowie die Ver­brei­tung von Des­in­for­ma­ti­on (…) leich­ter ver­hin­dert wer­den“ können.

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Das Instru­ment der „Trus­ted Flag­ger“ – d.h. staat­lich aus­ge­wähl­te Nicht-Regierungsorganisationen, die als soge­nann­te ver­trau­ens­wür­di­ge Hin­weis­ge­ber Mel­dun­gen von Nut­zern ent­ge­gen­neh­men – führt dazu, dass die Gren­ze zwi­schen staat­li­chen Insti­tu­tio­nen und dem Zusam­men­wir­ken frei asso­zi­ier­ter Bür­ger ver­schwimmt. Leicht ent­steht so eine Atmo­sphä­re des gegen­sei­ti­gen Denun­zie­rens, die den plu­ra­len Mei­nungs­streit gefährdet.

Ero­si­on der frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Ordnung
Die Gefah­ren, wel­che von die­sen Ent­wick­lun­gen aus­ge­hen, sind grund­stür­zend. In einer freiheitlich-pluralen Ord­nung muss die Legi­ti­ma­ti­on zeit­lich begrenz­ter Herr­schaft stets von „unten“ nach „oben“ erfol­gen. Prä­for­mie­ren hin­ge­gen staat­li­che Akteu­re jenen dis­kur­si­ven Raum, aus des­sen mög­lichst plu­ra­len Debat­ten sich ihre Legi­ti­mi­tät speist, so wird die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­ons­ket­te brü­chig. Das zei­gen auch demo­sko­pi­sche Daten.

Auf die Fra­ge, ob man sei­ne Mei­nung frei äußern kön­ne oder es bes­ser wäre, vor­sich­tig zu sein, ant­wor­ten immer weni­ger Men­schen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekun­de­ten dies in einer Umfra­ge des Insti­tuts für Demo­sko­pie Allens­bach nur noch 46 Pro­zent der Befrag­ten. Im Jahr 1991 lag die­ser Wert bei 78 Prozent.

Ins­ge­samt lau­fen die gegen­wär­ti­gen Ein­schrän­kun­gen von Mei­nungs­viel­falt und Mei­nungs­frei­heit auf eine gro­ße Gefähr­dung der frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung hinaus.

Unse­re For­de­run­gen: Als Ver­fech­ter der frei­heit­li­chen demo­kra­ti­schen Grund­ord­nung erfüllt uns die­se Ent­wick­lung mit größ­ter Sor­ge. Wir for­dern deshalb:

Der öffent­li­che Dis­kurs soll­te mög­lichst frei von unbe­stimm­ten, pau­schal exklu­die­ren­den Begrif­fen wie „Hass und Het­ze“ oder „Des­in­for­ma­ti­on“ sein, um das Mei­nungs­spek­trum mög­lichst weit offen zu hal­ten. Der Tat­be­stand der Belei­di­gung von Per­so­nen des öffent­li­chen Lebens ist abzu­schaf­fen. Einen wei­te­ren Tat­be­stand der Jour­na­lis­ten­be­lei­di­gung, wie dis­ku­tiert wur­de, darf es gar nicht erst geben. Viel­mehr ist zum Grund­satz des glei­chen Ehr­schut­zes für jeder­mann zurückzukehren.

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In einer frei­en Gesell­schaft muss jeder mit jedem reden kön­nen. Allein schon das Kon­zept der Kon­takt­schuld ist einer libe­ra­len Gesell­schaft unwür­dig. Die fak­ti­sche Beweis­last­um­kehr im Beam­ten­recht ist zurückzunehmen.

Ver­schär­fung des Volksverhetzungsparagrafen
Es soll­ten in Ver­fas­sungs­schutz­be­rich­ten kei­ne Mei­nungs­äu­ße­run­gen auf­ge­nom­men wer­den, die nicht wirk­lich ver­fas­sungs­feind­li­che Zie­le zum Aus­druck bringen.

Die Ver­schär­fung des Volks­ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ist zurück­zu­neh­men. Auf Ver­schär­fun­gen in Berei­chen des Straf­rechts, die für Mei­nungs­äu­ße­run­gen rele­vant sind, ist kon­se­quent zu verzichten.

Das Pro­gramm „Demo­kra­tie leben!“ und die staat­li­che Finan­zie­rung von Mel­de­stel­len sind zu been­den. Im zwangs­bei­trags­fi­nan­zier­ten Medi­en­be­reich ist zu einer plu­ra­len, aus­ge­wo­ge­nen Bericht­erstat­tung zurück­zu­keh­ren. Tritt kei­ne Bes­se­rung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rund­funk so umzu­ge­stal­ten oder abzu­lö­sen, dass durch ihn die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung nicht län­ger gefähr­det wird. Eine Chat­kon­trol­le darf es nicht geben.

Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschluss­fas­sung vom 14. Mai 2025 ist die Rati­fi­zie­rung zu ver­wei­gern. In den Erwä­gungs­grün­den sieht er näm­lich vor, soge­nann­te Des­in­for­ma­ti­on zu bekämp­fen. Weil aber die ver­meint­lich „schäd­li­che Des­in­for­ma­ti­on“ von heu­te sich mor­gen als nütz­li­che Infor­ma­ti­on her­aus­stel­len kann, wider­spricht jenes Ziel dem Prin­zip der Revi­si­ons­of­fen­heit wis­sen­schaft­li­cher Erkenntnis.

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Der Digi­tal Ser­vices Act ist grund­le­gend zu novel­lie­ren und sei­ne „Trus­ted Flag­ger“ sind abzu­schaf­fen. Auf Begrif­fe wie „schäd­lich“ oder „Des­in­for­ma­ti­on“, die poli­tisch instru­men­ta­li­siert wer­den kön­nen, ist bei der Regu­lie­rung der Inter­net­kom­mu­ni­ka­ti­on zu ver­zich­ten. Die­se Begrif­fe kön­nen will­kür­lich ein­ge­setzt wer­den, um bestimm­te Mei­nun­gen aus dem Dis­kurs aus­zu­schlie­ßen, in ihrer Reich­wei­te zu dros­seln („Shadow-Banning“) oder recht­li­cher Sank­tio­nie­rung zu unterstellen.

Staats­bür­ger mit eige­ner Meinung
Wis­sen­schaft darf im öffent­li­chen Dis­kurs nicht den Sta­tus einer ver­meint­lich letzt­in­stanz­li­chen Auto­ri­tät erhal­ten. Wis­sen­schaft fußt auf der Revi­si­ons­of­fen­heit ihrer Befun­de. So müs­sen sich auch die Richt­li­ni­en der WHO oder des RKI dem kri­ti­schen Dis­kurs stel­len. Poli­tik muss die Ver­ant­wor­tung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tra­gen und darf sie nicht auf Wis­sen­schaft als auto­ri­ta­ti­ve Instanz aus­la­gern („Fol­low the sci­ence“). Es ist für eine insti­tu­tio­nel­le Tren­nung von Wis­sen­schaft und Poli­tik zu sor­gen. Unbe­scha­det des­sen haben natür­lich auch Wis­sen­schaft­ler das Recht, als Staats­bür­ger mit eige­ner Mei­nung aufzutreten.

Die Revi­si­ons­fä­hig­keit des wis­sen­schaft­li­chen Pro­zes­ses ist eben­so anzu­er­ken­nen wie die immer wie­der sich zei­gen­de Revi­si­ons­be­dürf­tig­keit poli­ti­scher Ent­schei­dun­gen. Wer aber das Bestehen von Demo­kra­tie mit dem Vor­herr­schen einer ein­zi­gen poli­ti­schen Rich­tung gleich­setzt, zer­stört die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung aus­ge­rech­net im Namen ihres Schutzes.

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Unse­re For­de­run­gen ver­ste­hen sich als ein Appell, die Grund­la­gen der frei­heit­li­chen Ord­nung neu zu fes­ti­gen: durch den Schutz des frei­en Wor­tes, durch den ent­schie­de­nen Rück­zug des Staa­tes aus der Sphä­re der Mei­nungs­bil­dung, durch eine Medi­en­land­schaft mit struk­tu­rell garan­tier­ter Plu­ra­li­tät, und gera­de auch durch die Aner­ken­nung, dass Demo­kra­tie aus der Viel­stim­mig­keit von Mei­nun­gen und der Mög­lich­keit von Dis­sens lebt. Dazu muss Mei­nungs­frei­heit als Abwehr­recht gegen­über dem Staat insti­tu­tio­nell zuver­läs­sig gesi­chert und prak­ti­zier­te Mei­nungs­viel­falt als zen­tra­les gesell­schaft­li­ches Gut aner­kannt wer­den. Wer libe­ra­le Demo­kra­tie will, muss die freie Rede auf allen Ebe­nen des poli­ti­schen Pro­zes­ses schüt­zen und kultivieren.“

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