Impressionen aus der Verteidigung Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof

09. April 2024

Wenn der inter­na­tio­na­le Gerichts­hof eine Fest­stel­lung tref­fen wür­de, dass Isra­el inter­na­tio­na­les huma­ni­tä­res Recht gebro­chen habe, hät­te Isra­el dage­gen kei­ne recht­li­che Rekurs­mög­lich­keit. Die For­de­rung einer sol­chen Fest­stel­lung durch den IGH von Sei­ten Nica­ra­gu­as wider­spricht daher Fun­da­men­tal­prin­zi­pi­en der inter­na­tio­na­len Rechtsprechung”.

Erfol­ge eine Fest­stel­lung durch den IGH nicht, wel­che das IGH in der aktu­el­le Lage nicht befä­hig sei zu tref­fen, gel­te wei­ter­hin - es gab kei­ne Fest­stel­lung dass Isra­el inter­na­tio­na­les huma­ni­tä­res Recht bricht. Man­gels einer sol­chen lega­len Fest­stel­lung, kann Deutsch­land auch kei­ne Rechts­prin­zi­pi­en inter­na­tio­na­len huma­ni­tä­ren Rechts gebro­chen haben, als es Waf­fen an Isra­el, in ein Kriegs­ge­biet gelie­fert hat. Sie­he case Law Koso­vo, wo das IGH after the fact fest­ge­stellt hat, dass es kei­ne Völ­ker­rechts­ver­stö­ße gege­ben habe.”

Erkennt­nis: Hen­ne Ei Argu­men­ta­tio­nen wer­den nur dann rich­tig gut bezahlt, wenn sie sie in einer Kadenz von gelang­weil­ter hal­ber nor­ma­ler Sprech­ge­schwin­dig­keit vor­tra­gen, und dabei eine gepu­der­te Perü­cke tragen.

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