Und das mitten in der ganzen Kriegspropaganda! Dass ich das noch erleben darf!

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Sehen sie, das macht ja nichts, das ist diese gute Resilienz gegen ausländische Narrative für die das notwendig ist.
Fragen sie doch die Mitverfasserin der Nato cognitive warfare doctrine, Dr. Tanna Krewson, die wir in Österreich zum PR-Auftritt in unsere Mittelschulen gelassen haben, damit der Standard ein Photoshooting veröffentlichen konnte, wie super normal das ist.
Wieso jetzt die FAZ in diesem Fall von 1984 spricht, aber die österreichische Presse seit viereinhalb Jahren nicht -- nun, dafür gibts eine ganz einfache Erklärung - wenn sie Österreich noch einen Job behalten wollen, dürfen sie manche Fragen nicht stellen, wie zum Beispiel diese sehr einfache Frage die, …
Moment, ich komm grad drauf, stellen darf ich sie schon - es wird nur dafür gesorgt, dass niemand eine offizielle Antwort bekommt.
Obwohl die Frage eh schon in zwei Fachbüchern zum Thema, die in Springer Podcasts gefeatured wurden beantwortet wurde. Gleichlautend.
Das ist dieser GUTE Wertewesten, der nie etwas Unlauteres sagen würde um die Bevölkerung nicht unnötig zu verunsichern.
Die Frage selbst ist von bestechender Schlichtheit: Trifft es zu, dass der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) Hinweise ausländischer Nachrichtendienste über die bevorstehende Sprengung der Nordstream-Pipelines erhalten hat – und dass Deutschland dennoch keinerlei Vorsorgemaßnahmen ergriff? Keine verstärkte Überwachung, keine Marinepatrouillen, nichts. Rathert verweist dabei auf eine umfangreiche Recherche des Cicero-Magazins vom April 2026, die detailliert nachzeichnet, wie der niederländische Militärgeheimdienst MIVD im Sommer 2022 die CIA über einen konkreten ukrainischen Angriffsplan informierte – und wie diese Warnung über den BND auch auf dem Schreibtisch des Kanzleramtsministers landete. Schmidt, so die Recherche, habe die Information als „Räuberpistole“ abgetan.
[…]
Die Argumentation des Schreibens folgt einer dreistufigen Eskalationslogik: Erstens berühre die Frage „in besonders hohem Maße das Staatswohl“. Zweitens gefährde eine Offenlegung die „vertrauensvolle Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes mit ausländischen Nachrichtendiensten“. Drittens – und hier wird es bemerkenswert – reiche selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung in der Geheimschutzstelle nicht aus, da „eine Bekanntgabe auch gegenüber nur einem begrenzten Empfängerkreis“ dem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen könne. Die Antwort sei, so der abschließende Hinweis, „weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen“.
Die Logik des Widerspruchs
Gerade dieser letzte Satz verdient besondere Aufmerksamkeit, denn er steht in einem eigentümlichen Spannungsverhältnis zur übrigen Argumentation. Die Bundesregierung begründet ihre Auskunftsverweigerung ausdrücklich mit dem Schutz der „nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern“ und dem „Kenntnisstand ausländischer Nachrichtendienste“. Würde man diese Begründung ernst nehmen, setzt sie logisch voraus, dass es eine solche Zusammenarbeit in Bezug auf den angefragten Sachverhalt überhaupt gegeben hat. Denn wo keine nachrichtendienstliche Kooperation stattfand, gibt es auch nichts, dessen Offenlegung ausländische Partner verprellen könnte.
Anna Rathert bringt diesen Widerspruch gegenüber dieser Zeitung auf den Punkt: „Hätte das Kanzleramt keine Informationen von ausländischen Diensten erhalten, wäre die schlichte Feststellung ‚Wir waren nicht vorab informiert‘ keine geheimhaltungsbedürftige Tatsache.“ Die Abgeordnete verweist auf eine etablierte Praxis der Bundesregierung: In vergleichbaren Fällen – etwa bei der US-Kommandooperation gegen Osama bin Laden 2011 oder der Tötung des iranischen Generals Soleimani 2020 – habe Berlin eine fehlende Vorabinformation stets offen und ohne Berufung auf das Staatswohl verneint. Die Staatswohlklausel wurde in diesen Fällen schlicht nicht benötigt, weil es nichts zu schützen gab.
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Sehen sie - ich bin gleich viel weniger beunruhigt, jetzt wo uns das Informationsfreiheitsgesetz genommen wird, und uns die Information auf bestimmte Fragen verweigert wird, fühl ich mich schon viel sicherer und cognitiv resilienter als letzte Woche.
Ich bin eben ein guter Bürger!




