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Achso, ja - nein, ist ja die NZZ.
Hm, wie lügen wir das jetzt wieder zurecht…
Wenn sich der Staat bedroht fühlt, wird aus der Wagenburg scharf geschossen. Das Feigenblatt dafür ist die Floskel von der wehrhaften Demokratie, die es nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus zu verteidigen gelte.
Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) blieb in den siebziger Jahren bei Bundestagswahlen zuverlässig unter 0,5 Prozent. Weshalb sie eine Gefahr darstellen sollte, liess sich selbst beim besten Willen nicht mit dem Staatsterror der Nazis begründen.
Ja gut, aber was wäre der kalte Krieg schon ohne Einheitsmeinung gewesen…
Einzelne Artikel genügen nicht, um ein Medium zu verbieten. Angesichts dieser Hürde ist es schleierhaft, wieso die SPD glaubt, das Verfassungsgericht werde die AfD verbieten. Auch hierfür muss die Verfassungsfeindlichkeit der ganzen Partei nachgewiesen werden. Genau das konnte der Inlandgeheimdienst in seiner tausendseitigen Fleissarbeit zur AfD nicht.
Die Missbrauchsgefahr bei solchen Gefälligkeitsgutachten ist hoch.
Ich bitt sie, es galt Wahlen zu gewinnen.
Aus guten Gründen ist daher in der Schweiz der Einsatz des Nachrichtendienstes gegen Andersdenkende auf das absolute Minimum beschränkt.
So ist die Formulierung «gesichert rechtsextremistisch» eine bewusste Irreführung. Gemessen an den richterlichen Anforderungen ist der verfassungsfeindliche Charakter der Partei in ihrer Gesamtheit nämlich alles andere als gesichert.
Das is ja, also wie der J.D. Vance, nicht?