Dieser verdammte J.D. Vance schon wieder

18. Juli 2025

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Ach­so, ja - nein, ist ja die NZZ.

Hm, wie lügen wir das jetzt wie­der zurecht…

Wenn sich der Staat bedroht fühlt, wird aus der Wagen­burg scharf geschos­sen. Das Fei­gen­blatt dafür ist die Flos­kel von der wehr­haf­ten Demo­kra­tie, die es nach den Erfah­run­gen des Natio­nal­so­zia­lis­mus zu ver­tei­di­gen gelte.

Die Deut­sche Kom­mu­nis­ti­sche Par­tei (DKP) blieb in den sieb­zi­ger Jah­ren bei Bun­des­tags­wah­len zuver­läs­sig unter 0,5 Pro­zent. Wes­halb sie eine Gefahr dar­stel­len soll­te, liess sich selbst beim bes­ten Wil­len nicht mit dem Staats­ter­ror der Nazis begründen.

Ja gut, aber was wäre der kal­te Krieg schon ohne Ein­heits­mei­nung gewesen…

Ein­zel­ne Arti­kel genü­gen nicht, um ein Medi­um zu ver­bie­ten. Ange­sichts die­ser Hür­de ist es schlei­er­haft, wie­so die SPD glaubt, das Ver­fas­sungs­ge­richt wer­de die AfD ver­bie­ten. Auch hier­für muss die Ver­fas­sungs­feind­lich­keit der gan­zen Par­tei nach­ge­wie­sen wer­den. Genau das konn­te der Inland­ge­heim­dienst in sei­ner tau­send­sei­ti­gen Fleiss­ar­beit zur AfD nicht.

Die Miss­brauchs­ge­fahr bei sol­chen Gefäl­lig­keits­gut­ach­ten ist hoch.

Ich bitt sie, es galt Wah­len zu gewinnen.

Aus guten Grün­den ist daher in der Schweiz der Ein­satz des Nach­rich­ten­diens­tes gegen Anders­den­ken­de auf das abso­lu­te Mini­mum beschränkt.

So ist die For­mu­lie­rung «gesi­chert rechts­ex­tre­mis­tisch» eine bewuss­te Irre­füh­rung. Gemes­sen an den rich­ter­li­chen Anfor­de­run­gen ist der ver­fas­sungs­feind­li­che Cha­rak­ter der Par­tei in ihrer Gesamt­heit näm­lich alles ande­re als gesichert. 

Das is ja, also wie der J.D. Van­ce, nicht?









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