“Wenn der internationale Gerichtshof eine Feststellung treffen würde, dass Israel internationales humanitäres Recht gebrochen habe, hätte Israel dagegen keine rechtliche Rekursmöglichkeit. Die Forderung einer solchen Feststellung durch den IGH von Seiten Nicaraguas widerspricht daher Fundamentalprinzipien der internationalen Rechtsprechung”.
“Erfolge eine Feststellung durch den IGH nicht, welche das IGH in der aktuelle Lage nicht befähig sei zu treffen, gelte weiterhin - es gab keine Feststellung dass Israel internationales humanitäres Recht bricht. Mangels einer solchen legalen Feststellung, kann Deutschland auch keine Rechtsprinzipien internationalen humanitären Rechts gebrochen haben, als es Waffen an Israel, in ein Kriegsgebiet geliefert hat. Siehe case Law Kosovo, wo das IGH after the fact festgestellt hat, dass es keine Völkerrechtsverstöße gegeben habe.”
Erkenntnis: Henne Ei Argumentationen werden nur dann richtig gut bezahlt, wenn sie sie in einer Kadenz von gelangweilter halber normaler Sprechgeschwindigkeit vortragen, und dabei eine gepuderte Perücke tragen.