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16. Dezember 2025

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99 Pro­zent der Pro­gramm­be­schwer­den als unbe­grün­det abgewiesen

Einer ernst­haf­ten Dis­kus­si­on über die Bericht­erstat­tung im Zuge der zu erwar­ten­den Pro­gramm­be­schwer­den wer­de sich das ZDF nicht ver­wei­gern, ver­sprach Himm­ler. Nun tag­te am Frei­tag eben jeder ZDF-Fernsehrat erneut und beriet auch die Pro­gramm­be­schwer­den: Alle wur­den abge­wie­sen. Das ist erstaun­lich, hat aber Sys­tem. So wur­den 2023 laut einer Aus­wer­tung des Deutsch­land­funks 708 Pro­gramm­be­schwer­den bei ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio ein­ge­reicht. 98 davon wur­den zur Bera­tung ange­nom­men. Fünf wur­de stattgegeben.

Staats­kanz­lei­chef Limin­ski woll­te über die Fäl­le reden und setz­te sie auf die Tages­ord­nung. Doch Inten­dant Himm­ler wies alle Anschul­di­gun­gen pau­schal zurück – und traf dann eine Falsch­aus­sa­ge, als er an die Adres­se von Limin­ski sag­te: „Ich darf Sie kor­ri­gie­ren, wir haben ein Redak­ti­ons­sta­tut, wir arbei­ten an der Moder­ni­sie­rung und Novel­le.“ Lei­der fiel die­se nicht kor­rek­te Behaup­tung kei­nem Mit­glied des Gre­mi­ums auf. Dabei hat­te Himm­ler selbst im Febru­ar die­ses Jah­res in einem Schrei­ben an den Per­so­nal­rat for­mu­liert: „Es ist daher gut, dass wir schon heu­te in der Dienst­ver­ein­ba­rung Leit­ord­nung über eine bewähr­te Grund­la­ge ver­fü­gen, die die Zusam­men­ar­beit in Pro­gramman­ge­le­gen­hei­ten regelt.“

Nien­haus erklär­te, seit zwei Jah­ren im Ruhe­stand zu sein und kei­ne geschäft­li­chen Bezie­hun­gen mehr zu pri­va­ten Medi­en­un­ter­neh­men zu unter­hal­ten. Sei­ne Manage­men­ter­fah­rung wol­le er dem öffentlich-rechtlichen Rund­funk zur Ver­fü­gung stel­len. Des­we­gen einig­ten sich im Vor­feld der rote und der schwar­ze Freun­des­kreis, Nien­haus zu wäh­len. Doch Petra Was­s­mann, Vize­prä­si­den­tin des NABU, war bei der Eini­gung nicht anwe­send und tor­pe­dier­te die­se in der öffent­li­chen Sit­zung mit der Fra­ge nach der „per­sön­li­chen Hal­tung“ des Kan­di­da­ten „zur Bewah­rung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.

Gesin­nungs­prü­fung“ für den Fernsehrat-Kandidaten

Nien­haus wur­de vor­ge­wor­fen, dass er in der Ver­gan­gen­heit schon mal von „Staats­funk“ und „staat­lich gelenk­ten Medi­en“ gespro­chen habe. Dar­auf­hin ent­brann­te eine lan­ge Dis­kus­si­on mit ver­ba­ler Schlamm­schlacht. Von „Hal­tungs­kon­trol­le“ und „Gesin­nungs­prü­fung“ sprach Stef­fen Kam­pe­ter, der Arbeit­ge­ber­ver­tre­ter im Fern­seh­rat. Insi­der bemerk­ten in einer Sit­zungs­pau­se: Dies ist eine kon­fron­ta­ti­ve Dis­kus­si­on, wie es sie seit Jahr­zehn­ten auf der offe­nen Büh­ne des ZDF-Fernsehrates nicht mehr gege­ben hat. Im Ergeb­nis ver­fehl­te Nien­haus in zwei Wahl­gän­gen die erfor­der­li­che Drei-Fünftel-Mehrheit deut­lich und fiel durch.

Statt der not­wen­di­gen 36 Stim­men erhielt er 28 bezie­hungs­wei­se 29 Ja-Stimmen. Nien­haus war ohne Gegen­kan­di­da­ten angetreten.

Geht das säss nächs­te Mal bit­te etwas weni­ger öffentlich?

Wo sind wir denn hier, bei den drei Affen?

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