Gut, und noch so was Unwichtiges, was eh keiner versteht, … Berliner Zeitung halt.
Die „Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit“ im Wortlaut
„Das Menschenbild des Grundgesetzes geht im Anschluss an Humanismus, Aufklärung und Liberalismus von mündigen, eigenverantwortlich handelnden Staatsbürgern aus.
Diese begegnen einander in analogen und digitalen Foren in einem argumentativ, mitunter auch polemisch ausgetragenen, pluralen Meinungswettstreit. Meinungsfreiheit bedeutet die Freiheit, gerade auch im öffentlichen Gespräch Themen zu erkunden, Sachverhalte zu erkennen oder sich bei alledem zu irren, und zwar ohne Angst vor Sozialstrafen aller Art. Für die freiheitliche demokratische Grundordnung ist – so das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1958 – die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“.
Bis heute hebt das Gericht den zentralen Stellenwert der Meinungsfreiheit für die pluralistische Demokratie hervor. Dieser Grundpfeiler der Demokratie steht massiv unter Druck, und mit ihm die pluralistische Demokratie in Gänze. Das macht sich auf zwei Ebenen bemerkbar.
Ebene der Diskurspraxis
Vielfach dokumentiert sind Ausladungen von Vorträgen oder Diskussionsforen sowie soziale Ächtung und berufliche Vernichtung bei unerwünschten Meinungsäußerungen. Es häufen sich empfindliche Sanktionen wie die Kündigung des Bankkontos bei unliebsamen politischen Haltungen.
Die um sich greifende Verwendung von ausgrenzenden Kampfbegriffen – vom allfälligen „Nazi“ und „Rassisten“ über den „Verschwörungstheoretiker“ bis hin zum „Putin-Versteher“ – engt Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre. Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie „Hass und Hetze“ oder „Menschenfeindlichkeit“. Sogar Positionen, die vor wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden inzwischen als „rechtsextrem“ gebrandmarkt.
Auch greift die Zuweisung von Kontaktschuld um sich. Freie Rede kann sich nicht entfalten, wenn man auch für solche Positionen in Haftung genommen wird, die nicht die eigenen, sondern die eines Gesprächspartners sind.
Ausgewogenheit der Berichterstattung
Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk verstößt anhaltend gegen die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Auch deshalb weicht die veröffentlichte Meinung immer wieder klar von der öffentlichen Meinung ab.
Durch aktivistisch auftretende Wissenschaftler oder ideologisch geprägte Forschung wird die Trennlinie zwischen Politik und Wissenschaft verwischt. Das führt zu dem irreführenden Eindruck, politische Ziele seien aus wissenschaftlichen Erkenntnissen ableitbar und nicht nach dem Willen demokratischer Bevölkerungsmehrheiten auszugestalten. Umgekehrt besteht die Tendenz, politische Entscheidungen gleichsam zu verwissenschaftlichen, wodurch politische Verantwortung an Wissenschaftler ausgelagert wird.
Durch diese Entwicklungen werden die Rechtfertigungslasten für Meinungsäußerungen asymmetrisch verteilt und die kommunikative Chancengleichheit untergraben. Es kommt zu einer Einengung des Meinungsspektrums, die auch ihrerseits zum Gegenstand politischer Debatten gemacht werden sollte. Nur dann werden sich auch die nachstehenden Missstände beheben lassen.
Rechtlich-institutionelle Ebene
Die Ausweitung des Tatbestands der Beleidigung von Personen des politischen Lebens im Jahr 2021 hat zu Fällen unverhältnismäßiger Rechtsanwendung geführt („Schwachkopf“, „Dürre im Kopf“).
Verschärfungen des Tatbestands der Volksverhetzung sind geeignet, den Diskurs zu zentralen politischen Fragen weiter zu verengen. Gleichwohl plant die Regierung Merz eine Regelung, wonach Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können. Polizeiliche Aktionstage gegen „Hass im Netz“ sollen erklärtermaßen der Abschreckung dienen.
Der Staat finanziert zahlreiche Meldestellen, die den Auftrag haben, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu dokumentieren. Der Verfassungsschutz stützt seine Gutachten zur Einstufung von Parteien als „gesichert rechtsextrem“ auch auf Meinungsäußerungen, die gar keine verfassungsfeindlichen Ziele zum Ausdruck bringen. Die im Zusammenhang mit den Protesten gegen die Corona-Maßnahmen 2021 eingeführte, für die Außendarstellung der Behörde nach wie vor bedeutsame Kategorie der „verfassungsschutzrechtlich relevanten Delegitimierung des Staates“ ist schon weit im Vorfeld wirklicher Verfassungsfeindlichkeit geeignet, die Meinungsvielfalt weiter einzuschränken.
Von der Leyen plant eigenen Geheimdienst
„Demokratieförderung“ und „Vielfaltsgestaltung“
Das 2014 ins Leben gerufene Programm „Demokratie leben!“ betreibt mit einem Budget von mittlerweile circa 200 Millionen Euro jährlich unter anderem „Demokratieförderung“ und „Vielfaltsgestaltung“ durch die Förderung entsprechender zivilgesellschaftlicher Organisationen. Dadurch wird die Bandbreite der als „sagbar“ wahrgenommenen Meinungsäußerungen in eine als „politisch korrekt“ empfundene Richtung verzerrt.
Die staatliche Förderung von Faktencheck-Organisationen hebt die notwendige Unterscheidung zwischen Staat und privaten Medienakteuren auf und unterminiert die Meinungsvielfalt, indem die Neutralität des Staates infrage gestellt wird. Indirekte „Wahrheitsbehörden“ schädigen die pluralistische Anlage unseres Gemeinwesens.
Seit April 2024 fällt mit der Neuerung der Disziplinarverfügung der langwierige Disziplinarklageweg weg, wenn ein Beamter unter Verdacht steht, ein Extremist zu sein. Damit gilt faktisch eine Beweislastumkehr. Dies vermag Abschreckungseffekte auch im Fall beamtenrechtlich erlaubter Meinungsäußerungen zu entfalten.
Der Digital Services Act und die Meinungsfreiheit
Der im Februar 2024 vollumfänglich in Kraft getretene Digital Services Act ermöglicht Einschränkungen der Meinungsfreiheit, indem nicht nur illegale, sondern explizit auch nicht rechtswidrige Inhalte in die Risikobewertung der Plattformen einfließen sollen (Erwägungsgrund 84). Auf der Website der Bundesnetzagentur, die für die Umsetzung des DSA in Deutschland zuständig ist, heißt es, dass mithilfe des DSA „illegale oder schädliche Online-Aktivitäten sowie die Verbreitung von Desinformation (…) leichter verhindert werden“ können.
EU-Sanktionen gegen Jacques Baud: Ein Schlag gegen die Meinungsfreiheit
Das Instrument der „Trusted Flagger“ – d.h. staatlich ausgewählte Nicht-Regierungsorganisationen, die als sogenannte vertrauenswürdige Hinweisgeber Meldungen von Nutzern entgegennehmen – führt dazu, dass die Grenze zwischen staatlichen Institutionen und dem Zusammenwirken frei assoziierter Bürger verschwimmt. Leicht entsteht so eine Atmosphäre des gegenseitigen Denunzierens, die den pluralen Meinungsstreit gefährdet.
Erosion der freiheitlichen demokratischen Ordnung
Die Gefahren, welche von diesen Entwicklungen ausgehen, sind grundstürzend. In einer freiheitlich-pluralen Ordnung muss die Legitimation zeitlich begrenzter Herrschaft stets von „unten“ nach „oben“ erfolgen. Präformieren hingegen staatliche Akteure jenen diskursiven Raum, aus dessen möglichst pluralen Debatten sich ihre Legitimität speist, so wird die demokratische Legitimationskette brüchig. Das zeigen auch demoskopische Daten.
Auf die Frage, ob man seine Meinung frei äußern könne oder es besser wäre, vorsichtig zu sein, antworten immer weniger Menschen mit „Man kann frei reden“. 2025 bekundeten dies in einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach nur noch 46 Prozent der Befragten. Im Jahr 1991 lag dieser Wert bei 78 Prozent.
Insgesamt laufen die gegenwärtigen Einschränkungen von Meinungsvielfalt und Meinungsfreiheit auf eine große Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung hinaus.
Unsere Forderungen: Als Verfechter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt uns diese Entwicklung mit größter Sorge. Wir fordern deshalb:
Der öffentliche Diskurs sollte möglichst frei von unbestimmten, pauschal exkludierenden Begriffen wie „Hass und Hetze“ oder „Desinformation“ sein, um das Meinungsspektrum möglichst weit offen zu halten. Der Tatbestand der Beleidigung von Personen des öffentlichen Lebens ist abzuschaffen. Einen weiteren Tatbestand der Journalistenbeleidigung, wie diskutiert wurde, darf es gar nicht erst geben. Vielmehr ist zum Grundsatz des gleichen Ehrschutzes für jedermann zurückzukehren.
Falsches Thema: Sonneborns Plädoyer für die Meinungsfreiheit im EU-Parlament
In einer freien Gesellschaft muss jeder mit jedem reden können. Allein schon das Konzept der Kontaktschuld ist einer liberalen Gesellschaft unwürdig. Die faktische Beweislastumkehr im Beamtenrecht ist zurückzunehmen.
Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen
Es sollten in Verfassungsschutzberichten keine Meinungsäußerungen aufgenommen werden, die nicht wirklich verfassungsfeindliche Ziele zum Ausdruck bringen.
Die Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen ist zurückzunehmen. Auf Verschärfungen in Bereichen des Strafrechts, die für Meinungsäußerungen relevant sind, ist konsequent zu verzichten.
Das Programm „Demokratie leben!“ und die staatliche Finanzierung von Meldestellen sind zu beenden. Im zwangsbeitragsfinanzierten Medienbereich ist zu einer pluralen, ausgewogenen Berichterstattung zurückzukehren. Tritt keine Besserung ein, ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk so umzugestalten oder abzulösen, dass durch ihn die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht länger gefährdet wird. Eine Chatkontrolle darf es nicht geben.
Dem WHO-Pandemievertrag in der Beschlussfassung vom 14. Mai 2025 ist die Ratifizierung zu verweigern. In den Erwägungsgründen sieht er nämlich vor, sogenannte Desinformation zu bekämpfen. Weil aber die vermeintlich „schädliche Desinformation“ von heute sich morgen als nützliche Information herausstellen kann, widerspricht jenes Ziel dem Prinzip der Revisionsoffenheit wissenschaftlicher Erkenntnis.
Paxlovid-Skandal: Sonneborn errechnet 417 Jahre Haft für Karl Lauterbach
Der Digital Services Act ist grundlegend zu novellieren und seine „Trusted Flagger“ sind abzuschaffen. Auf Begriffe wie „schädlich“ oder „Desinformation“, die politisch instrumentalisiert werden können, ist bei der Regulierung der Internetkommunikation zu verzichten. Diese Begriffe können willkürlich eingesetzt werden, um bestimmte Meinungen aus dem Diskurs auszuschließen, in ihrer Reichweite zu drosseln („Shadow-Banning“) oder rechtlicher Sanktionierung zu unterstellen.
Staatsbürger mit eigener Meinung
Wissenschaft darf im öffentlichen Diskurs nicht den Status einer vermeintlich letztinstanzlichen Autorität erhalten. Wissenschaft fußt auf der Revisionsoffenheit ihrer Befunde. So müssen sich auch die Richtlinien der WHO oder des RKI dem kritischen Diskurs stellen. Politik muss die Verantwortung für ihre (Wert-)Entscheidungen selbst tragen und darf sie nicht auf Wissenschaft als autoritative Instanz auslagern („Follow the science“). Es ist für eine institutionelle Trennung von Wissenschaft und Politik zu sorgen. Unbeschadet dessen haben natürlich auch Wissenschaftler das Recht, als Staatsbürger mit eigener Meinung aufzutreten.
Die Revisionsfähigkeit des wissenschaftlichen Prozesses ist ebenso anzuerkennen wie die immer wieder sich zeigende Revisionsbedürftigkeit politischer Entscheidungen. Wer aber das Bestehen von Demokratie mit dem Vorherrschen einer einzigen politischen Richtung gleichsetzt, zerstört die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgerechnet im Namen ihres Schutzes.
Demokratie ausgehebelt? EU-Parlament klagt gegen von der Leyens Rüstungsplan
Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungen und der Möglichkeit von Dissens lebt. Dazu muss Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat institutionell zuverlässig gesichert und praktizierte Meinungsvielfalt als zentrales gesellschaftliches Gut anerkannt werden. Wer liberale Demokratie will, muss die freie Rede auf allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren.“