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Aber doch sicher nicht bei uns im Wertewesten!
Mei ist das lustig!
Ohne diese Umbuchung läge die Investitionsquote des Bundeshaushalts nach Berechnungen des Instituts bei 9,9 Prozent statt der ausgewiesenen 10,8 Prozent. „Nur dank dieser Maßnahmen wird im Kernhaushalt die vorgeschriebene Investitionsquote von 10 Prozent erreicht“, sagte Ifo-Forscherin Emilie Höslinger. Die Verschiebungen sollten die insgesamt zu geringen Infrastrukturinvestitionen kaschieren. Die Quote von zehn Prozent im Kernhaushalt sei nötig, damit die Neuverschuldung im Rahmen des SVIK rechtmäßig sei.
Ifo-Fachreferent Max Lay wies darauf hin, dass solche Verschiebungen durch die von der Bundesregierung festgelegte Berechnung der Investitionsquote möglich seien. Investitionen der Bereichsausnahme vergrößerten zwar die Investitionssumme im Zähler, würden aber nicht in die Summe aller Ausgaben im Nenner einbezogen. Dadurch falle die Quote höher aus.
