Hey, die TAZ ist aufgewacht!

26. Juli 2026

Und das mit­ten in der gan­zen Kriegs­pro­pa­gan­da! Dass ich das noch erle­ben darf!

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Sehen sie, das macht ja nichts, das ist die­se gute Resi­li­enz gegen aus­län­di­sche Nar­ra­ti­ve für die das not­wen­dig ist.

Fra­gen sie doch die Mit­ver­fas­se­rin der Nato cogni­ti­ve war­fa­re doc­tri­ne, Dr. Tan­na Krew­son, die wir in Öster­reich zum PR-Auftritt in unse­re Mit­tel­schu­len gelas­sen haben, damit der Stan­dard ein Pho­to­shoo­ting ver­öf­fent­li­chen konn­te, wie super nor­mal das ist.

Wie­so jetzt die FAZ in die­sem Fall von 1984 spricht, aber die öster­rei­chi­sche Pres­se seit vier­ein­halb Jah­ren nicht -- nun, dafür gibts eine ganz ein­fa­che Erklä­rung - wenn sie Öster­reich noch einen Job behal­ten wol­len, dür­fen sie man­che Fra­gen nicht stel­len, wie zum Bei­spiel die­se sehr ein­fa­che Fra­ge die, …

Moment, ich komm grad drauf, stel­len darf ich sie schon - es wird nur dafür gesorgt, dass nie­mand eine offi­zi­el­le Ant­wort bekommt.

Obwohl die Fra­ge eh schon in zwei Fach­bü­chern zum The­ma, die in Sprin­ger Pod­casts gefea­tured wur­den beant­wor­tet wur­de. Gleichlautend.

Das ist die­ser GUTE Wer­te­wes­ten, der nie etwas Unlau­te­res sagen wür­de um die Bevöl­ke­rung nicht unnö­tig zu verunsichern.

Die Fra­ge selbst ist von bestechen­der Schlicht­heit: Trifft es zu, dass der dama­li­ge Kanz­ler­amts­chef Wolf­gang Schmidt (SPD) Hin­wei­se aus­län­di­scher Nach­rich­ten­diens­te über die bevor­ste­hen­de Spren­gung der Nordstream-Pipelines erhal­ten hat – und dass Deutsch­land den­noch kei­ner­lei Vor­sor­ge­maß­nah­men ergriff? Kei­ne ver­stärk­te Über­wa­chung, kei­ne Mari­ne­pa­trouil­len, nichts. Rathert ver­weist dabei auf eine umfang­rei­che Recher­che des Cicero-Magazins vom April 2026, die detail­liert nach­zeich­net, wie der nie­der­län­di­sche Mili­tär­ge­heim­dienst MIVD im Som­mer 2022 die CIA über einen kon­kre­ten ukrai­ni­schen Angriffs­plan infor­mier­te – und wie die­se War­nung über den BND auch auf dem Schreib­tisch des Kanz­ler­amts­mi­nis­ters lan­de­te. Schmidt, so die Recher­che, habe die Infor­ma­ti­on als „Räu­ber­pis­to­le“ abgetan.

[…]

Die Argu­men­ta­ti­on des Schrei­bens folgt einer drei­stu­fi­gen Eska­la­ti­ons­lo­gik: Ers­tens berüh­re die Fra­ge „in beson­ders hohem Maße das Staats­wohl“. Zwei­tens gefähr­de eine Offen­le­gung die „ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit der Nach­rich­ten­diens­te des Bun­des mit aus­län­di­schen Nach­rich­ten­diens­ten“. Drit­tens – und hier wird es bemer­kens­wert – rei­che selbst eine VS-Einstufung und Hin­ter­le­gung in der Geheim­schutz­stel­le nicht aus, da „eine Bekannt­ga­be auch gegen­über nur einem begrenz­ten Emp­fän­ger­kreis“ dem Schutz­be­dürf­nis nicht Rech­nung tra­gen kön­ne. Die Ant­wort sei, so der abschlie­ßen­de Hin­weis, „weder als Bestä­ti­gung noch als Ver­nei­nung des ange­frag­ten Sach­ver­hal­tes zu verstehen“.

Die Logik des Widerspruchs

Gera­de die­ser letz­te Satz ver­dient beson­de­re Auf­merk­sam­keit, denn er steht in einem eigen­tüm­li­chen Span­nungs­ver­hält­nis zur übri­gen Argu­men­ta­ti­on. Die Bun­des­re­gie­rung begrün­det ihre Aus­kunfts­ver­wei­ge­rung aus­drück­lich mit dem Schutz der „nach­rich­ten­dienst­li­chen Zusam­men­ar­beit mit aus­län­di­schen Part­nern“ und dem „Kennt­nis­stand aus­län­di­scher Nach­rich­ten­diens­te“. Wür­de man die­se Begrün­dung ernst neh­men, setzt sie logisch vor­aus, dass es eine sol­che Zusam­men­ar­beit in Bezug auf den ange­frag­ten Sach­ver­halt über­haupt gege­ben hat. Denn wo kei­ne nach­rich­ten­dienst­li­che Koope­ra­ti­on statt­fand, gibt es auch nichts, des­sen Offen­le­gung aus­län­di­sche Part­ner ver­prel­len könnte.

Anna Rathert bringt die­sen Wider­spruch gegen­über die­ser Zei­tung auf den Punkt: „Hät­te das Kanz­ler­amt kei­ne Infor­ma­tio­nen von aus­län­di­schen Diens­ten erhal­ten, wäre die schlich­te Fest­stel­lung ‚Wir waren nicht vor­ab infor­miert‘ kei­ne geheim­hal­tungs­be­dürf­ti­ge Tat­sa­che.“ Die Abge­ord­ne­te ver­weist auf eine eta­blier­te Pra­xis der Bun­des­re­gie­rung: In ver­gleich­ba­ren Fäl­len – etwa bei der US-Kommandooperation gegen Osa­ma bin Laden 2011 oder der Tötung des ira­ni­schen Gene­rals Sol­ei­ma­ni 2020 – habe Ber­lin eine feh­len­de Vor­ab­infor­ma­ti­on stets offen und ohne Beru­fung auf das Staats­wohl ver­neint. Die Staats­wohl­klau­sel wur­de in die­sen Fäl­len schlicht nicht benö­tigt, weil es nichts zu schüt­zen gab.

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Sehen sie - ich bin gleich viel weni­ger beun­ru­higt, jetzt wo uns das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz genom­men wird, und uns die Infor­ma­ti­on auf bestimm­te Fra­gen ver­wei­gert wird, fühl ich mich schon viel siche­rer und cogni­tiv resi­li­en­ter als letz­te Woche.

Ich bin eben ein guter Bürger!









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